AGB - Tischlerei Jürgen Ritter

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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
des Tischler- und Schreinerhandwerks (Stand 01.01.2018)

1. Grundsätzliches
Es gilt deutsches Recht. Die AGB gelten unabhängig davon, ob wir als Auf-
tragnehmer oder Auftraggeber Vertragspartei werden.
Unseren  AGB  entgegenstehende,  abweichende  Bedingungen  des  Kunden
oder Lieferanten wird widersprochen.
Die AGB gelten nicht bei Vergaben nach VOB/A oder VOL/A.

2. Weitere Vertragsgrundlagen
2.1 Auftragsannahme
Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Weicht der Auftrag
des Auftraggebers von unserem Angebot ab, so kommt ein Vertrag in diesem
Falle erst mit der Bestätigung des Auftragnehmers zustande.  

2.2 Lieferverzögerung
Wird die von uns  geschuldete Leistung durch höhere  Gewalt,  rechtmäßigen
Streik,  unverschuldetes  Unvermögen  auf  Seiten  des  Auftragnehmers  oder
eines seiner Lieferanten sowie  ungünstige Witterungsverhältnisse verzögert,
so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung.  
Dauert  die  Verzögerung  unangemessen  lange,  so  kann  jeder  Vertragsteil
ohne Ersatzleistung  vom Vertrag  zurücktreten. Kann  die Lieferung aufgrund
von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten
Termin erfolgen, so geht  die  Gefahr in dem  Zeitpunkt auf  den Auftraggeber
über,  in  dem  ihm  die  Anzeige  über  die  Lieferbereitschaft  zugegangen  ist.
Lagerkosten  gehen  zu  Lasten  des  Auftraggebers.  Wir  behalten  uns  die
Geltendmachung weiterer Verzögerungskosten vor.

2.3 Mangelrüge
Offensichtliche  Mängel  unserer  Leistung  müssen  von  Unternehmern  zwei
Wochen nach Lieferung der Ware oder bei Abnahme der Leistung schriftlich
gerügt  werden.  Nach  Ablauf  dieser  Frist  können  Mängelansprüche  wegen
offensichtlicher  Mängel  nicht  mehr  geltend  gemacht  werden.  Die  weiterge-
henden Vorschriften beim Handelskauf bleiben unberührt.

2.4. Mangelverjährung
Bei Verträgen mit Unternehmern, die keine Bauleistung betreffen, beträgt die
Gewährleistung  ein  Jahr.  Bei  Reparaturarbeiten,  die  keine  Bauleistung  dar-
stellen, gilt eine Verjährung der Gewährleistung von einem Jahr ohne Rück-
sicht auf die Person des Vertragspartners. Die Regelungen dieses Absatzes
gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder Ansprüche
wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend
gemacht  werden  oder soweit der Verkäufer  den  Mangel arglistig verschwie-
gen  hat  oder  eine  Garantie  für  die  Beschaffenheit  des  Liefergegenstandes
übernommen hat.

2.5 Umsetzung der Gewährleistung
Bei berechtigten Mängelrügen haben wir die Wahl, entweder die mangelhaf-
ten  Liefergegenstände  nachzubessern  oder  dem  Auftraggeber  gegen  Rück-
nahme  des  beanstandeten  Gegenstandes  Ersatz  zu  liefern.  Solange  wir
unseren  Verpflichtungen  auf  Behebung  der  Mängel  nachkommen,  hat  der
Auftraggeber  nicht  das  Recht,  Herabsetzung  der  Vergütung  oder  Rückgän-
gigmachung  des  Vertrages  zu  verlangen,  sofern  nicht  ein  Fehlschlagen  der
Nachbesserung vorliegt. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmög-
lich,  schlägt  sie  fehl  oder  wird  sie  verweigert,  kann  der  Auftraggeber  nach
seiner Wahl einen entsprechenden Preisnachlass oder Rückgängigmachung
des  Vertrages  verlangen.  Satz  1  gilt  nicht  bei  Verbrauchergeschäften  über
den Bezug beweglicher Sachen.

2.6. Aus- und Einbaukosten
Die  gesetzliche  Regelung  im  Kaufvertragsrecht  gilt  uneingeschränkt  für  die
Geltendmachung von Aus- und Einbaukosten.

2.7. Anlieferung
Beim  Anliefern  setzen  wir  voraus,  dass  das  Fahrzeug  unmittelbar  an  das
Gebäude  fahren  und  entladen  kann.  Mehrkosten,  die  durch  weitere  Trans-
portwege  oder  wegen  erschwerter  Anfuhr  vom  Fahrzeug  zum  Gebäude
verursacht werden, werden gesondert berechnet. Für Transporte über das 2.
Stockwerk hinaus sind mechanische Transportmittel vom Auftraggeber bereit-
zustellen.  Treppen  müssen  passierbar  und  gegen  Beschädigung  geschützt
sein.  Wird  die  Ausführung  unserer  Arbeiten  oder  der  von  uns  beauftragten
Personen durch Umstände behindert, die der Auftraggeber zu vertreten hat,
so werden die entsprechenden Kosten (z. B. Arbeitszeit und Fahrtkosten) in
Rechnung gestellt.

2.8 Abschlagszahlung
Ist kein individueller Zahlungsplan vereinbart, können wir für Teilleistungen in
Höhe des Wertes der erbrachten Leistungen eine Abschlagzahlung verlan-
gen.  

3. Förmliche Abnahme
Sofern vertraglich eine förmliche Abnahme vorgesehen ist, tritt die Abnahme-
wirkung  auch  dann  ein,  wenn  der  Auftraggeber  einmal  vergeblich  und  in
zumutbarer  Weise  zur  Durchführung  der  Abnahme  aufgefordert  wurde.  Die
Abnahmewirkung tritt zwölf Werktage nach Zugang der Aufforderung ein.

4. Pauschalierter Schadensersatz
Kündigt  der  Auftraggeber  gemäß  §  649  BGB  den  Werkvertrag,  so  sind  wir
berechtigt, 10 % der Gesamtauftragssumme bzw. 10% der Vergütung für den
noch nicht erbrachten Teil der Leistung als Schadensersatz zu verlangen. Bei
entsprechendem  Nachweis  können  wir  auch  einen  höheren  Betrag  geltend
machen. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, einen
geringeren Schaden nachzuweisen.

5. Wartungs-, Kontroll- und Pflegehinweise
5.1 Wir weisen darauf hin, dass für eine dauerhafte Funktion Wartungsarbei-
ten durchzuführen sind, insbesondere:
–  Beschläge und gängige Bauteile sind zu kontrollieren und evtl. zu ölen oder
zu fetten
–  Abdichtungsfugen sind regelmäßig zu kontrollieren
–  Anstriche innen wie außen (z.B. Fenster, Fußböden, Treppenstufen) sind
jeweils nach Lack- oder Lasurart und Witterungseinfluss und Nutzung
nachzubehandeln
Diese Arbeiten  gehören  nicht  zum Auftragsumfang,  wenn nicht ausdrücklich
anders  vereinbart.  Unterlassene Wartungsarbeiten  können  die  Lebensdauer
und  Funktionstüchtigkeit  der  Bauteile  beeinträchtigen,  ohne  dass  hierdurch
Mängelansprüche entstehen.

5.2 Durch den fachgerechten Einbau moderner Fenster und Außentüren wird
die  energetische  Qualität  des  Gebäudes  verbessert  und  die  Gebäudehülle
dichter.  Um  die  Raumluftqualität  zu  erhalten  und  der  Schimmelpilzbildung
vorzubeugen, sind zusätzliche Anforderungen an die Be- und Entlüftung des
Gebäudes  nach DIN  1946-6  zu erfüllen. Ein insoweit eventuell notwendiges
Lüftungskonzept,  ist  eine  planerische  Aufgabe,  die  nicht  Gegenstand  des
Auftrages  an  den  Handwerker  ist  und  in  jedem  Fall  vom  Auftragge-
ber/Bauherrn zu veranlassen ist.

5.3  Unwesentliche,  zumutbare  Abweichungen  in  den  Abmessungen  und
Ausführungen  (Farbe  und  Struktur),  insbesondere  bei  Nachbestellungen,
bleiben  vorbehalten,  soweit  diese  in  der  Natur  der  verwendeten  Materialien
(Massivhölzer, Furniere, Leder, Stoffe und Ähnliches) liegen und üblich sind.

5.4 Der Auftraggeber hat zum Schutz und Erhalt der gelieferten Bauteile (z.B.
Fenster,  Treppen,  Parkett)  für  geeignete  klimatische  Raumbedingungen
(Luftfeuchtigkeit, Temperatur) Sorge zu tragen.

6. Ausschluss der Aufrechnung
Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestell-
ten Forderungen ist ausgeschlossen.  

7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung
unser Eigentum.

7.2  Der  Auftraggeber  ist  verpflichtet,  uns  Pfändungen  der  Eigentumsvorbe-
haltsgegenstände unverzüglich in Textform anzuzeigen und die Pfandgläubi-
ger von dem Eigentumsvorbehalt  zu unterrichten. Der Auftraggeber ist nicht
berechtigt,  die  ihm  unter  Eigentumsvorbehalt  gelieferten  Gegenstände  zu
veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

7.3  Erfolgt  die  Lieferung  für  einen  vom  Auftraggeber  unterhaltenen  Ge-
schäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemä-
ßen Geschäftsführung  weiter veräußert werden.  In diesem Falle  werden die
Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Veräußerung
bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes des gelieferten Vorbehaltsgegen-
standes  an  uns  abgetreten.  Bei  Weiterveräußerung  der  Gegenstände  auf
Kredit hat sich der Auftraggeber gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum
vorzubehalten.  Die  Rechte  und  Ansprüche  aus  diesem  Eigentumsvorbehalt
gegenüber seinem Abnehmer tritt der Auftraggeber hiermit an uns ab.

7.4 Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in
das Grundstück des Auftraggebers eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon
jetzt  die  aus  einer  Veräußerung  des  Grundstückes  oder  von  Grundstücks-
rechten entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Eigen-
tumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an uns ab.  

7.5 Werden die Eigentumsvorbehaltsgegenstände vom Auftraggeber bzw. im
Auftrag  des  Auftraggebers  als  wesentliche  Bestandteile  in  das  Grundstück
eines  Dritten  eingebaut,  so  tritt  der  Auftraggeber  schon  jetzt  gegen  den
Dritten oder den, den es angeht, etwa entstehende Forderungen auf Vergü-
tung in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit
allen  Nebenrechten  an  uns  ab.  Bei  Verarbeitung,  Verbindung  und  Vermi-
schung  der  Vorbehaltsgegenstände  mit  anderen  Gegenständen  durch  den
Auftraggeber steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis
des  Rechnungswertes  der  Vorbehaltsgegenstände  zum  Wert  der  übrigen
Gegenstände.

8. Eigentums- und Urheberrecht
An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behalten
wir  uns  unser  Eigentums-  und  Urheberrecht  vor.  Sie  dürfen  ohne  unsere
Zustimmung  weder  genutzt,  vervielfältigt  noch  dritten  Personen  zugänglich
gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüg-
lich zurückzugeben.

9. Streitbeilegung
Wir  sind  weder  bereit  noch  zur  Teilnahme  an  Streitbeilegungsverfahren  vor
einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet.  

10. Gerichtsstand  
Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, so ist  ausschließlicher  Gerichtsstand
der Geschäftssitz unseres Unternehmens.  
Tischlerei
Jürgen Ritter
Grüner Talstraße 16a
58644 Iserlohn
Tel.  0 23 71 / 788 643
Ob defekte Fenster- und Türbeschläge oder allgemeine Tischler- und Servicearbeiten rund um Ihr Heim, wenn sie rechtzeitig behoben werden sind der Aufwand und die Kosten meistens noch überschaubar.
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